Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.03.1998 - 7 B 97.2673 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Leistungsbewertung - Begründungspflicht bei Versagung des Notenausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1998 - 7 B 97.2673
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Mitglieder des Prüfungsausschusses ihrer Entscheidung Tatsachen und Feststellungen zugrunde gelegt haben, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei ihrer Entscheidung deren Zweck verkannt haben und ob die Begründung hierfür in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (vgl. BVerfGE 84, 34; 84, 59; BVerwGE 91, 262/226).Prüfungsspezifische Wertungen bleiben dabei aber der Letztentscheidungskompetenz der Prüfer überlassen (vgl. BVerfGE 84, 34/51).
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1998 - 7 B 97.2673
Soweit diesen Entscheidungen prüfungsspezifische Wertungen oder Einschätzungen zugrunde liegen, sind die Grundlagen und wesentlichen Kriterien des Entscheidungsvorganges offenzulegen (vgl. BVerwGE 99, 185).Soweit diesen Entscheidungen prüfungsspezifische Wertungen oder Einschätzungen zugrunde liegen, sind die Grundlagen und wesentlichen Kriterien des Entscheidungsvorganges offenzulegen (vgl. BVerwGE 99, 185).
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1998 - 7 B 97.2673
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Mitglieder des Prüfungsausschusses ihrer Entscheidung Tatsachen und Feststellungen zugrunde gelegt haben, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei ihrer Entscheidung deren Zweck verkannt haben und ob die Begründung hierfür in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (vgl. BVerfGE 84, 34; 84, 59; BVerwGE 91, 262/226). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.1998 - 7 B 97.2673
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Mitglieder des Prüfungsausschusses ihrer Entscheidung Tatsachen und Feststellungen zugrunde gelegt haben, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei ihrer Entscheidung deren Zweck verkannt haben und ob die Begründung hierfür in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (vgl. BVerfGE 84, 34; 84, 59; BVerwGE 91, 262/226).
- VG Braunschweig, 09.10.2012 - 6 A 194/11
Anscheinsbeweis; Beweislast; Hausarbeit; Täuschung; Täuschungsversuch
Es kann dahinstehen, ob sich in einem Prüfungsverfahren trotz der Regelung in § 2 Abs. 3 Nr. 2 Nds. VwVfG aus § 39 VwVfG eine Pflicht zur Begründung der Annahme eines Täuschungsversuches ergibt oder ob ein Prüfling aufgrund seines Informationsrechtes aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG die Begründung einer solchen Annahme verlangen kann (vgl. BayVGH, U. v. 18.03.1998 - 7 B 97.2673 -, juris). - VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 08.2277
Klage auf Verbesserung einer einzelnen Zeugnisnote; Realschule; Abschlusszeugnis; …
Deshalb sollen Zeugnisbemerkungen generell positiv formuliert werden (BayVGH vom 18.3.1998 Az. 7 B 97.2673 ). - VG Regensburg, 04.06.2014 - 2 K 14.413
Aberkennung eines Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss einer …
Denn das Zeugnis als Dokument der Entscheidung über das Erfüllen der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Bildungsabschlusses stellt einen Verwaltungsakt i. S. d. Art. 35 Satz 1 BayVwVfG dar (vgl. zur Einstufung eines Zeugnisses als Verwaltungsakt BayVGH, U. v. 18.3.1998 - 7 B 97.2673 - juris). - VG Regensburg, 04.06.2014 - RN 2 K 14.413
Aberkennung eines Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss einer …
Denn das Zeugnis als Dokument der Entscheidung über das Erfüllen der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Bildungsabschlusses stellt einen Verwaltungsakt i.S.d. Art. 35 Satz 1 BayVwVfG dar (vgl. zur Einstufung eines Zeugnisses als Verwaltungsakt BayVGH, U. v. 18.3.1998 - 7 B 97.2673 - juris).